Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung

In letzter Zeit häuft sich die Fernseh-, Internet-, e Mail- und Printmedienwerbung mit „Angeboten“ wie z.B. „Ist Ihre private Krankenversicherung auch zu teuer?“, „jetzt 50% des privaten Krankenversicherungsbeitrages sparen!“, o.ä..
Dies bedarf jedoch keinem großen Kunststück. Der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt hierzu die Rechte des Versicherungsnehmers und des Versicherers.

Wichtig:

  • Altersrückstellungen müssen übernommen/übertragen werden (eventl. nur Teilweise)
  • es können neue Wartezeiten für bisher nicht versicherte Leistungen entstehen
  • es können neue Gesundheitsprüfungen für bisher nicht versicherte Leistungen erforderlich sein
  • es können Risikozuschläge für bisher nicht versicherte Leistungen gefordert werden
  • die bisher nicht versicherten Leistungen können über einen Leistungsausschluss ausgeschlossen werden.
  • es können Leistungskürzungen vorgenommen werden

Ob sich ein Wechsel in den neuen Tarif lohnt oder ob es sinnvoller ist im alten Tarif zu bleiben sollte genauestens geprüft werden – am besten durch fachkundige Versicherungsberater/-makler.

Leider gibt es „schwarze Schafe“ unter den Werbenden. Häufig werden Tarifwechsel mit Minderleistungen empfohlen um eine möglichst hohe Beitragsersparnis zu erreichen., denn diese ist die Grundlage für das Beratungshonorar.
In der Regel sind die Unterschiede in den tariflichen Leistungen nicht bekannt oder werden nicht kommuniziert.
Gerne wird auf die Risikoprüfung verzichtet und eine pauschale Ausschlusserklärung für die Mehrleistungen des neuen Tarifes gefordert. Somit ist hier das Honorar (häufig ein Vielfaches der monatlichen Beitragsersparnis) sofort verdient.
Die Risikoprüfung sollte aber auf jeden Fall durchgeführt werden, da es hier gesetzliche Beschränkungen für den Versicherer zur Erhebung von Risikozuschlägen gibt.
Eine Überprüfung macht in den meisten Fällen Sinn.

Daher empfehlen wir:

Prüfen Sie den Wechsel Ihrer Tarife genauestens und suchen Sie sich hierfür einen Berater Ihres Vertrauens.
I.d.R. bietet Ihnen der für Sie zuständige Berater dieses als kostenlosen Service an.