Deshalb sind Sie bei uns in guten Händen

Versicherungen kann man heutzutage überall abschließen: Bei Vertretern von Versicherungsgesellschaften, bei Banken, direkt bei Versicherern oder mit wenigen Klicks irgendwo im Internet.

Warum sollten Sie dann trotzdem einen Versicherungsmakler aufsuchen – und dann noch uns?

Das ist schnell erklärt: Entweder sind Sie bei Abschluss und im Schadensfall auf sich allein gestellt (z. B. beim Onlineabschluss) oder Sie haben einen Betreuer, der nicht Sie, sondern sein Versicherungsunternehmen vertritt – das steckt beim Vertreter ja bereits in der Berufsbezeichnung.

Nur bei einem Versicherungsmakler sind Sie der Auftraggeber für eine zu erbringende Dienstleistung.

Nur bei einem Versicherungsmakler stehen Sie und Ihr Auftrag tatsächlich im Mittelpunkt, behalten immer alle Zügel in der Hand und geben den Takt vor:

  • Ob es lediglich um die Absicherung eines einzelnen Risikos geht oder um die ganzheitliche Beratung unter Einbeziehung des bestehenden Versicherungsschutzes (auch den Ihrer Angehörigen) – Sie allein bestimmen den Auftragsumfang!
  • Sie bestimmen, wie wir Ihre Dienstleistungen erbringen sollen. Ob persönlich bei uns im Büro, am Telefon, online oder per Mail – wir sind offen für alle Arten der Kommunikation.
  • Sie bestimmen, wie intensiv wir Sie beraten. Gerne sprechen wir einmal jährlich Ihr Versicherungspaket durch, ob es Veränderungen bei Ihnen, andere Sichtweisen zur Risikoeinschätzung oder bessere Produkte bzw. Anpassungsbedarf am Markt gibt – aber nur, wenn Sie dies wünschen und bei uns anfordern! Wir halten uns gerne zurück und informieren Sie z. B. nur durch Newsletter oder wenn Sie uns rufen. Wir gehen Ihnen nicht auf dem Wecker – sondern sind Ihr Berater in allen Versicherungsfragen.
  • Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönlichen Risiken, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Policen. Durch unsere Unabhängigkeit und den Zugriff auf eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen preis-/leistungsstarke Lösungen anbieten zu können.
  • Bei uns stehen Sie nicht im Regen, wenn der Schadens- und Leistungsfall eintritt. Im Gegenteil – dann profitieren Sie im Besonderen von uns! Wir begleiten, wenn Sie es wünschen, die Schadenregulierung von A – Z. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch die Leistung erhalten, die Ihnen zusteht – ohne viel Aufwand. Versprochen!
  • Unsere Leistung ist nicht kostenlos, denn sie ist sehr wertvoll! Da jedoch die Versicherer durch uns als Versicherungsmakler u. a. eigene Vertriebskosten sparen (z. B. gesellschaftseigene Vertreter, Banken, Werbung, Onlinevergleichsportale), ist es branchenüblich, dass die Versicherungsmakler eine sogenannte Maklercourtage erhalten. Ihnen entstehen neben der regelmäßig zu entrichtenden Versicherungsprämie jedoch keine zusätzlichen Kosten für unser umfassendes Dienstleistungsangebot.

Um unseren Kunden maximalen Service bieten zu können,  nutzen wir auch die Dienstleistungen der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG (VEMA eG). Durch das „gemeinsame“ Einkaufen der mehr als 3.100 Versicherungsmaklerbetrieben (mit rund 21.000 Mitarbeitern) in ganz Deutschland, können wir Ihnen häufig Sonderkonditionen anbieten, die sich vom Markt abheben. Wir beachten bei unserer Produktauswahl auch die Erfahrungen der Kollegen in der Schadens- und Leistungsbearbeitung. Denn weder Sie noch wir wollen bei einem Versicherer abschließen, der nur deshalb günstig sein kann, weil er sich bei der Schadenregulierung knausrig zeigt.

Dank des Weiterbildungsangebots der VEMA eG können wir uns Fachwissen kontinuierlich auf einem aktuellen Stand halten und ggf. auch noch weiter ausbauen. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner in Versicherungsdingen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

Partner bzw. Genosse der VEMA eG können nur Partnerbetriebe werden, die bestimmte Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Ein „VEMA-Makler“ muss über mehrjährige Berufserfahrung verfügen und nachweislich wirtschaftlich gesund sein. Auch müssen mehr als eine versicherungsfachlich kompetente Person im Team vorhanden sein, damit Sie als Kunde immer einen versierten Ansprechpartner zur Seite haben, der helfen kann – auch, wenn z. B. der Chef eines Maklerbüros krankheitsbedingt einmal länger ausfallen sollte. Wir erfüllen diese Aufnahmevoraussetzungen für Qualitätsmakler – einer der Gründe, weshalb Sie bei uns in guten Händen sind.

Kontaktieren Sie uns einfach und erleben Sie selbst, weshalb sich unsere vielen zufriedenen Kunden so gut aufgehoben fühlen.

Weltweit Sicherheit auf allen Reisen

Sommer, Sonne, Sonnenschein – doch plötzlich trübt eine Krankheit den Reisespaß. Gut, wenn man sich dann im Ausland als Privatpatient behandeln lassen kann. Deshalb gibt es für alle, die gern auf Reisen sind, die günstigen Reise-Krankenversicherungen der Allianz.

Krank im Urlaub – und was dann?

Wer denkt schon gerne darüber nach, was passiert, wenn man im Urlaub krank wird? In der Regel muss man dann tief in die eigene Tasche greifen – zumal, wenn man gesetzlich versichert ist und keine Auslandsreise-Krankenversicherung hat. Wie schnell hier einige Tausend Euro Zusatzkosten entstehen können, sehen Sie hier:

Ein Rücktransport aus der Dominikanischen Republik kostet 70.000 EUR, wenn der Ambulanzflug medizinisch notwendig ist. Startet der Jet zum Beispiel aus der Südtürkei, werden immerhin noch 17.000 bis 20.000 EUR fällig. Auch bei Operationen gibt es weltweit große Preisunterschiede.
Eine Blinddarm-Operation in Deutschland kostet nur etwa 5.000 Euro, in den USA können dafür bis zu 70.000 Dollar anfallen. In einer Schweizer Privatklinik kann eine Knie-Operation nach einem Skiunfall schon einmal 30.000 Euro kosten, in Deutschland dagegen nur rund 5.000 Euro.

Bei Urlaub in EU-Staaten werden in der Regel im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems die allgemeinen Kosten bereits durch die EHIC (European Health Insurance Card) gedeckt. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich die Mitnahme dieser Karte. Alle Heilkosten, die über diese Basiskosten hinausgehen, werden von uns getragen.

Rücktransport: Der Rücktransport vom Urlaubsort wird von der Gesetzlichen Krankenkasse auf keinen Fall übernommen – auch wenn er medizinisch notwendig ist. Von der Allianz schon!

Deshalb sollte eine Reisekrankenversicherung immer mit ins Reisegepäck.

Finanzielle Freiräume sichern: Die Mietkautionsversicherung

Warum eigentlich eine Mietkautionsversicherung?
In der Regel verlangt Ihr Vermieter Mietsicherheiten von Ihnen. Ohne diese Sicherheiten gibt es häufig keinen Mietvertrag. Oft kommt es sogar vor, dass Ihr neuer Vermieter schon eine Kaution verlangt, Ihr alter Vermieter die Kaution aber noch nicht zurückgezahlt hat. Hinzu kommt, dass bei einem Umzug zahlreiche Ausgaben entstehen: Kosten für Umzugsunternehmen, Lastwagenmiete, neue Möbel usw. Und wenn Sie dann noch die Kaution zahlen müssen, kann es unter Umständen sehr knapp werden.

Flexibel bleiben
Damit Sie bei einem Umzug mehr finanziellen Spielraum, z. B. für die Einrichtung Ihrer neuen Wohnung haben, ist unsere Mietkautionsversicherung eine gute Alternative. Wir übernehmen für Sie als Mieter eine Bürgschaft. Die Bürgschaft dient, anstatt der sonst üblichen Form eines Sparbuchs oder in bar, bei Ihrem Vermieter als Mietsicherheit. Von unserer Mietkautionsversicherung profitieren sowohl Sie als auch Ihr Vermieter.

Mietkautionsversicherung direkt online abschliessen

Die Zukunft des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung

Aktuell sind in den Medien diverse Artikel über die Zukunft des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung zu finden.

Wie so oft, werden hier Informationen gestreut, die nur die halbe Wahrheit wiederspiegeln und zu denen mal wieder die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird.

Z.Zt. wird lediglich über einen Entwurf des Bundesfinanzministeriums gesprochen.
Ob dieser Entwurf in dieser Form dann umgesetzt wird, ist noch unsicher. Für die Beibehaltung des Höchstrechnungszinses haben sich bereits diverse Verbände, wie z.B. Verbraucherschutzverbände, der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und die Deutsche Aktuarvereinigung e.V., ausgesprochen.

Was bedeutet der „Höchstrechnungszins“?
Bisher wurde der Höchstrechnungszins vom Gesetzgeber festgelegt. Dieser Zins ist die Obergrenze für die Bildung von Reserven in Form von Deckungsrückstellungen um zugesagte Garantien in der klassischen Lebensversicherung zu finanzieren.
Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Üblicherweise entsprach der Garantiezins für klassische Lebensversicherungsprodukte dem vorgeschriebenen Höchstrechnungszins. Es war auch bereits in der Vergangenheit möglich niedrigere Zinssätze für die Garantien zu verwenden, was in ausgewählten Produkten auch von einigen Versicherern angewandt wurde.

Was passiert, wenn der Entwurf so umgesetzt wird?

Die Umsetzung des Entwurfs würde nicht dazu führen, dass die Versicherer keine Garantien mehr zusichern dürften. Auch in Zukunft könnten Garantien verbindlich zugesichert werden – jeder Versicherer könnte die Garantien individuell für jedes Produkt festlegen. Somit dürften weiterhin klassische Produkte kalkuliert werden. Dies würde zu einer weiteren Intransparenz des Marktes führen.

Wie ist die Haltung des Marktes?
Erste Versicherer bestätigen bereits, dass sie weiterhin Garantien für klassische Produkte anbieten werden, damit auch weiterhin ein verlässlicher Rahmen für das Angebot klassischer Lebensversicherungsprodukte gegeben ist.

Absicherung der Arbeitskraft 2014 – 2015

Da der Staat die Arbeitskraftabsicherung nicht mehr als seine ureigene Aufgabe ansieht,
sollte man sich nicht mehr auf die gesetzlichen Sozialleistungen verlassen, sondern auf privater Basis
entsprechende Vorsorge betreiben.

Da die Kosten für eine solche Absicherung auf Grund des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) und
der damit verbundenen Absenkung des Rechnungszinses ab dem 01.01.2015 um bis zu 7 % steigen, kann
es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr tätig zu werden.

Wir empfehlen vor einem Vertragsabschluss genauestens die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder
von einem unabhängigen Versicherungsmakler prüfen zu lassen und ein besonderes Augenmerk auf das
versicherte Schlussalter und den Einschluss einer Dynamik im Leistungsfall zu legen.