Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)

Seit dem 01.01.2004 haben alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen das Recht, bei ihrer Krankenkasse anstatt das Sachleistungsprinzip das Kostenerstattungsprinzip zu wählen.
Viele Krankenkassen haben Gruppenverträge mit privaten Krankenversicherern geschlossen. Die Konditionen gelten jedoch i.d.R. nur für die Dauer der Mitgliedschaft in der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch wird der Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen erschwert und somit wird es hier zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. Die Tücken stecken jedoch, wie so oft, im Detail. Viele private Zusatztarife decken nicht den tatsächlichen Bedarf des Kunden. Insbesondere werden die Leistungsbereiche, die erfahrungsgemäß ein hohes finanzielles Risiko mit sich bringen – z.B. Zahnersatz – in den Hintergrund verschoben.
Wir bieten bedarfsgerechten Versicherungsschutz, der aus Tarifen verschiedener Anbieter kombiniert werden kann. Somit wird ein umfangreiches Leistungsspektrum erreicht. Sie können Privatpatient bei Ihrem Hausarzt, bei den jeweiligen Fachärzten oder beim Zahnarzt werden.