Umweltbonus Elektrofahrzeuge

Maximal 4.000 Euro können Käufer von Elektroautos als Umweltbonus erhalten. Seit dem Start der Prämie Anfang Juli 2016 wurde sie gut 1800-mal beantragt.

Wie hoch ist der Umweltbonus?

Der Käufer eines rein elektrischen Neuwagens oder eines neuen Autos mit Brennstoffzelle erhält insgesamt einen Zuschuss von 4.000 Euro. Davon übernimmt der Bund die Hälfte, die andere Hälfte muss der Automobilhersteller dem Käufer als Nachlass gewähren.

Für Plug-In-Hybride – also Fahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektromotor, die sich an der Steckdose laden lassen – gibt es 3.000 Euro, ebenfalls je zur Hälfte von Bund und vom Hersteller getragen. Grundsätzlich fördert der Staat mit der Prämie Autos mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm je Kilometer.

Um den Vorwurf auszuräumen, der Zuschuss würde vor allem Luxusspielzeuge von Gut-betuchten unterstützen, hat der Bund eine Preisobergrenze festgelegt: Der Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten. Teurere Fahrzeuge erhalten keine Förderung.

Die Abwicklung erfolgt in der Regel über den liefernden Händler. Dort erhält der Kunde auch Unterstützung zur Beantragung des staatlichen Förderanteils, der nicht als Rabatt gewähret wird.

Selbstverständich wird die Gesamtförderung komplett in die Kalkulation des Leasingvertrages übernommen und reduziert die zu leistenden Zahlung entsprechend.

Die Zukunft des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung

Aktuell sind in den Medien diverse Artikel über die Zukunft des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung zu finden.

Wie so oft, werden hier Informationen gestreut, die nur die halbe Wahrheit wiederspiegeln und zu denen mal wieder die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird.

Z.Zt. wird lediglich über einen Entwurf des Bundesfinanzministeriums gesprochen.
Ob dieser Entwurf in dieser Form dann umgesetzt wird, ist noch unsicher. Für die Beibehaltung des Höchstrechnungszinses haben sich bereits diverse Verbände, wie z.B. Verbraucherschutzverbände, der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und die Deutsche Aktuarvereinigung e.V., ausgesprochen.

Was bedeutet der „Höchstrechnungszins“?
Bisher wurde der Höchstrechnungszins vom Gesetzgeber festgelegt. Dieser Zins ist die Obergrenze für die Bildung von Reserven in Form von Deckungsrückstellungen um zugesagte Garantien in der klassischen Lebensversicherung zu finanzieren.
Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Üblicherweise entsprach der Garantiezins für klassische Lebensversicherungsprodukte dem vorgeschriebenen Höchstrechnungszins. Es war auch bereits in der Vergangenheit möglich niedrigere Zinssätze für die Garantien zu verwenden, was in ausgewählten Produkten auch von einigen Versicherern angewandt wurde.

Was passiert, wenn der Entwurf so umgesetzt wird?

Die Umsetzung des Entwurfs würde nicht dazu führen, dass die Versicherer keine Garantien mehr zusichern dürften. Auch in Zukunft könnten Garantien verbindlich zugesichert werden – jeder Versicherer könnte die Garantien individuell für jedes Produkt festlegen. Somit dürften weiterhin klassische Produkte kalkuliert werden. Dies würde zu einer weiteren Intransparenz des Marktes führen.

Wie ist die Haltung des Marktes?
Erste Versicherer bestätigen bereits, dass sie weiterhin Garantien für klassische Produkte anbieten werden, damit auch weiterhin ein verlässlicher Rahmen für das Angebot klassischer Lebensversicherungsprodukte gegeben ist.

e-mobility + Leasing Informationsveranstaltung bei TESLA Motors Deutschland GmbH

Tesla Innen Panorama
 

e-mobility ist derzeit in aller Munde; doch die wenigsten hatten bisher die Gelegenheit, praktische
Erfahrungen mit ausschließlich elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu machen.

Aus diesem Grund fand durch die DAS KONTOR Leasing und Finanzierung GmbH am 23.04.2015 für interessierte Kunden eine Informationsveranstaltung bei TESLA Motors in der Filiale in Düsseldorf statt.

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Nach der Begrüßung durch Herrn Mecklenbeck (Geschäftsführer DAS KONTOR) und Herrn Krey (Filialleiter TESLA Motors Düsseldorf), hat Herr Krey einen kurzen Vortrag über den Stand der e-mobility, dem TESLA-Unternehmenskonzept sowie der aktuellen Modellpalette gehalten. Danach hatten die Kunden die Möglichkeit, Ihre Fragen durch die Fachleute beantworten zu lassen.

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Anschließend hatten die Teilnehmer die Möglichkeit praktische Erfahrungen bei einer Probefahrt mit einem TESLA zu sammeln. Die Modelle reichten von „konventionellen“ 385 PS bis hin zu allradgetriebenen 700 PS Motorleistung.

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Vielen Dank an das gesamte Team der TESLA Filiale in Düsseldorf für diesen informativen Vormittag

Absicherung der Arbeitskraft 2014 – 2015

Da der Staat die Arbeitskraftabsicherung nicht mehr als seine ureigene Aufgabe ansieht,
sollte man sich nicht mehr auf die gesetzlichen Sozialleistungen verlassen, sondern auf privater Basis
entsprechende Vorsorge betreiben.

Da die Kosten für eine solche Absicherung auf Grund des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) und
der damit verbundenen Absenkung des Rechnungszinses ab dem 01.01.2015 um bis zu 7 % steigen, kann
es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr tätig zu werden.

Wir empfehlen vor einem Vertragsabschluss genauestens die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder
von einem unabhängigen Versicherungsmakler prüfen zu lassen und ein besonderes Augenmerk auf das
versicherte Schlussalter und den Einschluss einer Dynamik im Leistungsfall zu legen.