Umweltbonus Elektrofahrzeuge

Derzeit können Käufer und auch Leasingnehmer insgesamt bis zu € 9.000 Förderung für die Anschaffung rein elektrisch betriebener PKW erhalten.

€ 3.000 werden direkt durch den Hersteller/Lieferanten des Fahrzeuges vom Rechnungsbetrag in Abzug gebracht.

Bis zu max. weiteren € 6.000 kann die Förderung bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter www.bafa.de online beantragt werden. Dies erfolgt durch den Käufer oder Leasingnehmer direkt. Ebenso erfolgt die Auszahlung durch die BAFA direkt an den Antragsteller.

Realistischer Weise muss man jedoch mit einer Bearbeitungsgdauer von derzeit ca. 2-3 Monaten durch die BAFA rechnen.

Die BAFA Förderung wird üblicherweise als Anzahlung in den Leasingvertrag eingebracht und reduziert somit die Leasingrate während der gesamten Vertragslaufzeit.

Ebenso wird der Herstelleranteil automatisch aufgrund der Reduzierung des Verkaufspreises durch den Lieferanten berücksichtigt.

Umweltbonus Elektrofahrzeuge

Maximal 4.000 Euro können Käufer von Elektroautos als Umweltbonus erhalten. Seit dem Start der Prämie Anfang Juli 2016 wurde sie gut 1800-mal beantragt.

Wie hoch ist der Umweltbonus?

Der Käufer eines rein elektrischen Neuwagens oder eines neuen Autos mit Brennstoffzelle erhält insgesamt einen Zuschuss von 4.000 Euro. Davon übernimmt der Bund die Hälfte, die andere Hälfte muss der Automobilhersteller dem Käufer als Nachlass gewähren.

Für Plug-In-Hybride – also Fahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektromotor, die sich an der Steckdose laden lassen – gibt es 3.000 Euro, ebenfalls je zur Hälfte von Bund und vom Hersteller getragen. Grundsätzlich fördert der Staat mit der Prämie Autos mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm je Kilometer.

Um den Vorwurf auszuräumen, der Zuschuss würde vor allem Luxusspielzeuge von Gut-betuchten unterstützen, hat der Bund eine Preisobergrenze festgelegt: Der Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten. Teurere Fahrzeuge erhalten keine Förderung.

Die Abwicklung erfolgt in der Regel über den liefernden Händler. Dort erhält der Kunde auch Unterstützung zur Beantragung des staatlichen Förderanteils, der nicht als Rabatt gewähret wird.

Selbstverständich wird die Gesamtförderung komplett in die Kalkulation des Leasingvertrages übernommen und reduziert die zu leistenden Zahlung entsprechend.