Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen

Zahlen Sie regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung? Weil Sie sicher sind, dass Sie einmal Leistungen daraus bekommen?
Oftmals stellt sich bei einem Antrag auf Leistung heraus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer und seine mitarbeitenden Familienangehörigen gar nicht sozialversicherungspflichtig sind: Trotz jahrelanger Beitragszahlung erhalten sie keine bzw. nur bestimmte Versicherungsleistungen!
Unter Umständen droht der Verlust erheblicher Summen infolge zu Unrecht gezahlter Beiträge.

Wir zeigen Ihnen die wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener sozialversicherungsrechtlicher Szenarien, leisten jedoch keine Rechtsberatung, für die es nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis bedarf. Für individuelle juristische Fragen sollten Sie einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen.