PKV-Internet-Portal
Mit www.derprivatpatient.de wird
dem Versicherten erstmalig in seiner Eigenschaft als Patient eine umfassende
Orientierungshilfe geboten. „Wir geben dem Privatversicherten durch das neue Internetangebot die Möglichkeit an die Hand, auf Augenhöhe mit den Ärzten
und Krankenhäusern zu kommunizieren“, so der PKV-Verbandsdirektor
Dr. Volker Leienbach.
Zum Startzeitpunkt enthält die Internetplattform Informationen rund um die Bereiche Arzt und Krankenhaus. In den nächsten
Monaten werden schrittweise weitere Bereiche wie Arzneimittel, Zahnmedizin,
Heil- und Hilfsmittel folgen.
Im Mittelpunkt stehen Informationen die den Behandlungsvertrag mit dem Arzt
oder dem Krankenhaus betreffen. Ein besonderer Service sind darüber hinaus ein Ärzte- und Krankenhausverzeichnis sowie die Möglichkeit eine Arztrechnung direkt online zu prüfen.
In der Arzt-Suchmaschine sind alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands mit ihrer Facharztbezeichnung, ihrer Anschrift sowie weiteren Stammdaten hinterlegt. Außerdem führen Links auf die jeweiligen Homepages der niedergelassenen Ärzte.
Im Krankenhaus-Verzeichnis sind alle Krankenhäuser Deutschlands mit ihren Stammdaten, der Abteilungsstruktur, den Entgelten sowie umfassenden Informationen über Preise und Ausstattungsstandards in den Ein- und Zweibettzimmern für Privatpatienten hinterlegt.
Geplant sind später auch Informationen über die Qualität der Krankenhäuser.
Erstmalig erhalten die Versicherten die Möglichkeit, eine Arztrechnung online überprüfen zu lassen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass der Patient alle Angaben aus der Rechnung online eingibt. Die Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit erfolgt dann automatisch. Der Patient erhält ein Prüfprotokoll, das ihm bei der Klärung strittiger Rechnungsfragen hilft und den Dialog mit dem Arzt erleichtert. Selbstverständlich kann diese Prüfung die unternehmensindividuelle Prüfung nicht ersetzen,
bei der insbesondere auch Fragen der medizinischen Notwendigkeit Bedeutung haben können.
Das PKV-Internet-Portal unterstützt jeden Privatversicherten, als
mündiger Patient aufzutreten.
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