Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
Seit dem 01.01.2004 haben alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
das Recht, bei ihrer Krankenkasse anstatt das Sachleistungsprinzip das Kostenerstattungsprinzip zu
wählen.
Viele Krankenkassen haben Gruppenverträge mit privaten Krankenversicherern geschlossen. Die Konditionen gelten jedoch i.d.R. nur für die Dauer der Mitgliedschaft in der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Hierdurch wird der Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen
erschwert und somit wird es hier zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. Die Tücken stecken jedoch, wie so oft, im Detail. Viele private Zusatztarife decken nicht den tatsächlichen Bedarf des Kunden. Insbesondere werden die Leistungsbereiche, die erfahrungsgemäß ein hohes finanzielles Risiko mit sich bringen – z.B. Zahnersatz – in
den Hintergrund verschoben.
Wir bieten bedarfsgerechten Versicherungsschutz, der aus Tarifen verschiedener
Anbieter kombiniert werden kann. Somit wird ein umfangreiches Leistungsspektrum
erreicht. Sie können Privatpatient bei Ihrem Hausarzt, bei den jeweiligen Fachärzten
oder beim Zahnarzt werden.
|