Die sozialversicherungsrechtliche
Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen
Zahlen Sie regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung? Weil Sie sicher
sind, dass Sie einmal Leistungen daraus bekommen?
Oftmals stellt sich bei einem Antrag auf Leistung heraus, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer
und seine mitarbeitenden Familienangehörigen gar nicht sozialversicherungspflichtig
sind: Trotz jahrelanger Beitragszahlung erhalten sie keine bzw. nur bestimmte
Versicherungsleistungen!
Unter Umständen droht der Verlust erheblicher Summen infolge zu Unrecht gezahlter Beiträge.
Wir zeigen Ihnen die wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener sozialversicherungsrechtlicher
Szenarien, leisten jedoch keine Rechtsberatung, für die es nach dem Rechtsberatungsgesetz
einer Erlaubnis bedarf. Für individuelle juristische Fragen sollten Sie einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen. |